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Mindestlohngesetz

Zur Umsetzung der Vorschriften des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG) der Bundesrepublik Deutschland vom 11.08.2014 mit Änderungen zum 28. Juni 2022 erklären wir folgendes:

Baude Kabeltechnik GmbH verpflichtet sich mit dem Code of Conduct vom Juli 2015 verbindlich zur Einhaltung von Recht und Gesetz und der im Kodex beschriebenen ethischen Geschäftsgrundsätze. Dies schließt selbstverständlich die Einhaltung tarifvertraglicher Regelungen bzw. der gesetzlichen Vorgaben zum Mindestlohn ein.

Mit Bezug auf das Mindestlohngesetz erklären wir: 
Baude Kabeltechnik GmbH hält die Vorschriften des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere zur Zahlung des ab 1. Oktober 2022 geltenden Mindestlohns von 12,00 €/Stunde, ein.

Wir bitten um Verständnis, dass wir wegen des Zeit- und Prüfungsaufwandes keine Fragebögen zum Mindestlohngesetz ausfüllen können und aus Gründen des gesetzlichen Datenschutzes grundsätzlich keine Auskünfte zu Mitarbeiter bezogenen Daten geben, insoweit hierzu keine gesetzlichen Auskunftspflichten bestehen. Wir bitten deshalb, von diesbezüglichen Anfragen abzusehen.

Für individuelle Verpflichtungs- oder Freistellungserklärungen, die gegebenenfalls über die Vorgaben des MiLoG hinausgehen, gibt es keine rechtliche Grundlage. Rein vorsorglich machen wir darauf aufmerksam, dass sich die aus §13 MiLoG i.V.m. §14 AEntG ergebende Auftraggeberhaftung nicht auf Kaufverträge erstreckt.

Im September 2022, wurden wir einer freiwilligen Zertifizierung, durch eine externe Organisation, zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) unterzogen. Das mit der Zertifizierung verbundene Zertifikat senden wir Ihnen auf Anfrage gerne zu.



Sarstedt, den 10. Oktober 2022

Andreas Baude
Geschäftsführer

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Kontakt

Baude Kabeltechnik GmbH

Lise-Meitner-Str. 1
31157 Sarstedt
GERMANY

+49 5066 7001-0
info@baude.de

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